Curriculare Vorgaben
Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben in Niedersachsen
Der Unterricht in allgemein bildenden Schulen wird auf der Grundlage von Lehrplänen (Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curricularen Vorgaben) erteilt. Soweit für einzelne Fächer noch keine Kerncurricula vorliegen, erfolgt der Unterricht auf der Grundlage von Rahmenrichtlinien oder von Curricularen Vorgaben, die sich nur auf Teilbereiche beziehen. Weitere Grundlage für den Unterricht bilden die Bildungsstandards, die einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Abitur (EPA) und die Themen für das Zentralabitur.
Die Veröffentlichungen sind in einer "Datenbank" zusammengefasst. Die Lehrpläne, die neu überarbeitet wurden, sind auch zum Herunterladen (in der Regel als pdf-Datei) bereitgestellt. Zusätzlich sind Empfehlungen sowie ergänzende Materialien, die in einem direkten Bezug zu den Lehrplänen stehen, veröffentlicht. (Hinweis: Rechtsverbindlich sind nur die vom Niedersächsischen Kultusministerium genehmigten Druckfassungen.)
Darüber hinaus bietet das Niedersächsische Kultusministerium die Möglichkeit der prozessbegleitenden Beteiligung an der "Entwicklung von Kerncurricula". Damit können auch schon vor dem offiziellen Anhörungsverfahren Schulen, Hochschulen, Kammern, Interessenverbände etc. das Forum Cuvo nutzen, um Anregungen rund um die Entwicklung der Kerncurricula einzubringen.
Folgende Lehrpläne sind zum 1.8.2017 in Kraft getreten:
Integrierte Gesamtschule:
Französisch, Spanisch, Musik, Werte und Normen sowie Niederländisch
Gymnasium:
Französisch, Spanisch, Niederländisch, Latein, Griechisch, Werte und Normen sowie Musik
Sek I:
Sport
Grundschule:
Sachunterricht, Deutsch, Mathematik
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Kontakt
Dr. Silke Cohrs
05121 1695-255
E-Mail an Dr. Silke Cohrs